Infos zur Beitragskassierung am 14.01. und 18.02.2023

Liebe Angelfreunde des EWAV !
Am 14.01.und am 18.02.2023 wird wie gewohnt unsere Kassierung des Mitgliedsbeitrages für das neue Jahr durchgeführt. Es ist dabei unbedingt erforderlich ,das die alten Fischereierlaubnisscheine mitgebracht werden. Es dürfen ansonsten keine neuen Erlaubnisscheine ausgestellt werden. Die Fischereierlaubnisscheine von 2022 sind noch bis zum 31.01.2023 gültig. Wer nach dem 31.01.mit Papieren von 2022 angelt, der angelt ohne gültige Papiere. 
Wer eine Adressänderung hat, bitte rechtzeitig per WhatsApp an Maik Schüffler oder per Mail an info@ewav.de melden.
Übrigens: die Fischereischeine sollten noch mindestens bis zum 31.12.2023 gültig sein, ansonsten kann ebenfalls kein neuer Fischereierlaubnisschein ausgestellt werden.