Ilmordnung
142. ilm von gemarkung weimar, 400 m oberhalb des ortsschildes weimar an der taubacher straße der oberen pachtgrenze flußabwärts in richtung weimar, tiefurt, kromsdorf bis historische brücke denstedt . 12,7 km,ca 12 ha
1. von oberer Grenze der Pachtstrecke bis Auslauf Mühlgraben Walkmühle „Flugangeln“
2. ab Mühlgrabenauslauf bis Schaukelbrücke „Flug und Spinnangeln“
3. von Schaukelbrücke bis unterhalb Friedensbrücke (B7) „Flugangeln“
4. ab Friedensbrücke bis Sohlgleite Tiefurt oberhalb Fischtreppe „Flug und Spinnangeln“
5. ab unterhalb Sohlgleite bis zweite Holzbrücke Tiefurt (Schafbrücke) „Flugangeln“
6. ab Schafbrücke bis Straßenbrücke Kleinkromsdorf „Flug und Spinnangeln“
7. ab Straßenbrücke Kleinkromsdorf bis zum Ende der Pachtstrecke, Historische Brücke Denstedt „Flugangeln“
Wichtig: Flugangeln ist in der gesamten Pachtstrecke des Weimarer Angelvereins erlaubt!

oder als PDF Datei downloaden :Pachtstrecke Ilm 2020-01
Achtung: Ab Saison 2020 ist in der Ilm nur noch das Angeln mit einschenklichen Kunstködern erlaubt!
Im Zeitraum vom 01.02. – 31.03. besteht in der gesamten Pachtstrecke ein absolutes Angelverbot!
Beachte: Laut Vorstandsbeschluß des Ersten Weimarer Angelvereins e.V. ist die Entnahme von max. zwei Salmoniden pro Angeltag, davon eine Äsche,unter Beachtung der Schonzeiten, gestattet. Nach erreichtem Fanglimit ist das Fischen unverzüglich einzustellen.