Liebe Angelfreunde!
Bitte tragt in eurem Fischereierlaubnisschein auf der ersten Innenseite unbedingt noch eure Fischereischein Nr. ,die Gültigkeit und
die Ausstellende Behörde des Fischereischeins ein . Der Fischereierlaubnisschein ist ohne diese Eintragungen ungültig und kann
von der Fischereiaufsicht eingezogen werden.