Fischereischein
Jede Person, die den Fischfang ausüben will, muss Inhaber eines Fischereischeines sein (§ 26 ThürFischG).
Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang und das erfolgreiche Bestehen der anschließenden Fischerprüfung. Von der Ablegung der Fischerprüfung sind beruflich ausgebildete Fischer mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Fischereiwissenschaftler und Personen, die hierzu ausgebildet werden sowie Kinder und Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, befreit. Der Lehrgang wird von den Angelfischereiverbänden oder von ihnen beauftragten Mitgliedsvereinen durchgeführt und umfasst ca. 30 Stunden.
Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Fischerprüfungszeugnis. Dieses Zeugnis bildet die Grundlage für die Ausstellung eines Fischereischeines. Grundsätzlich ist die Gemeinde, in der der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines zuständig (§ 30 ThürFischG). Es besteht die Möglichkeit einen Jahresfischereischein, Fünfjahresfischereischein oder Zehnjahresfischereischein zu erwerben. Die Gültigkeit ist jeweils auf das Kalenderjahr festgelegt. Gleichzeitig wird mit der Gebühr für die Erteilung eines Fischereischeines eine Fischereiabgabe erhoben. Näheres regelt die Thüringer Verordnung über die Fischereischeingebühr und die Fischereiabgabe.
Kinder und Jugendliche erhalten einen Jugendfischereischein, wenn sie das 10. aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben. Der Inhaber eines Jugendfischereischeines darf die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben.
Hinweis:
Zusätzlich zum Fischereischein ist ein Fischereierlaubnisschein notwendig, wenn der Fischfang in einem Gewässer ausgeübt wird, in dem man nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist. Der Fischereierlaubnisschein wird vom Fischereiberechtigten oder Fischereipächter ausgestellt.
Quelle: www.portal-fischerei.de
Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang
Antrag:
Der Erste Weimarer Angelverein e.V. bietet die Vorbereitungslehrgänge zur Fischereiprüfung an. Interessierte können sich mit einem formlosen Antrag beim Lehrgangsleiter Hr. Frenzel anmelden.
Anmeldungen für 2022 werden durch Hr. Frenzel bekannt gegeben.
Adresse:
Michael Frenzel, Schlachthofstr. 8-10, 99423 Weimar
Telefon:
03643/510614, mobil 0172/6665682
Lernsystem zur Vorbereitung auf die Theoretische Fischerprüfung
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Aufnahmeantrag für den Ersten Weimarer Angelverein e.V.
Sollte die Fischereiprüfung bestanden worden sein bzw. ist ein gültiger Fischereischein schon vorhanden, würden wir dich gerne als neues Mitglied in unserem Verein begrüßen.
Den ausgefüllten Aufnahmeantrag gemeinsam mit einem Passbild und einer Kopie des Fischereischeines bitte in der Müllerhartungsstr.10 in Weimar (Briefkasten) abgeben.
Hier der Download als PDF :Aufnahmeantrag EWAV